§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerverträge, Dienstleistungs- und sonstige Verträge zwischen der
Raueiser Immobilien GmbH
Kaiserstraße 18, 74072 Heilbronn
Geschäftsführer: Stefan Raueiser
HRB 789234, Amtsgericht Heilbronn
(nachfolgend „Makler")
und deren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde"), soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungen des Maklers
Die Raueiser Immobilien GmbH ist als Immobilienmakler gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) zugelassen und erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Vermittlung von Kauf- und Verkaufsabschlüssen für Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Vermittlung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Immobilienbewertung und Marktwertermittlung
- Erstellung von Exposés und Vermarktungsmaßnahmen
- Koordination von Besichtigungen und Kaufpreisverhandlungen
- Begleitung bis zum notariellen Abschluss
- Vermittlung von Finanzierungspartnern
Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei tätig zu sein und von dieser eine Vergütung zu erhalten (Doppeltätigkeit). Der Auftraggeber wird in einem solchen Fall ausdrücklich auf die Doppeltätigkeit hingewiesen.
§ 3 Provisionspflicht und Provisionsanspruch
Entstehung des Provisionsanspruchs
Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht, wenn infolge der Maklerleistung des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag (Kauf-, Miet- oder sonstiger Vertrag) zustande kommt (Kausalität). Es reicht aus, wenn die Tätigkeit des Maklers für den Hauptvertrag mitursächlich war.
Wohnimmobilien – Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB)
Halbteilungsgrundsatz gemäß § 656c BGB:
Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien gilt das gesetzliche Halbteilungsprinzip. Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags eine Provision versprechen, so darf er von einer Partei nicht mehr verlangen als von der anderen Partei. Abweichende Vereinbarungen zulasten des Verbrauchers sind unwirksam.
Wohnraumvermietung – Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG)
Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG):
Bei der Vermittlung von Wohnraummietverträgen darf der Makler von einem Wohnungssuchenden (Mieter) nur dann ein Entgelt verlangen, wenn der Makler ausschließlich im Auftrag des Mieters tätig wird. Wird der Makler vom Vermieter beauftragt, gilt das Bestellerprinzip: Der Auftraggeber (Vermieter) trägt die Maklerprovision.
Fälligkeit der Provision
Die Provision wird mit Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags (bei Kauf-/Verkaufsimmobilien) bzw. mit Unterzeichnung des Mietvertrags (bei Vermietung) fällig.
Rücktritt und Anfechtung
Die Provision entfällt, wenn der Hauptvertrag wirksam angefochten oder der Rücktritt rechtswirksam erklärt wird. Bereits geleistete Zahlungen sind in diesem Fall zurückzuerstatten, sofern der Makler die Auflösung des Vertrages nicht zu vertreten hat.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Dem Makler vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über das zu vermittelnde Objekt, die eigene Person sowie relevante rechtliche und tatsächliche Umstände zu machen
- Alle für die Maklertätigkeit erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Baupläne, Energieausweis etc.) rechtzeitig bereitzustellen
- Den Makler unverzüglich zu informieren, wenn ein Hauptvertrag ohne Mitwirkung des Maklers zustande kommt oder Verhandlungen mit einem vom Makler nachgewiesenen Interessenten geführt werden
- Besichtigungstermine verbindlich wahrzunehmen oder rechtzeitig abzusagen
Im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) ist der Makler verpflichtet, die Identität des Auftraggebers und – bei Kaufverträgen – aller Vertragsparteien sowie der wirtschaftlich Berechtigten zu überprüfen. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet und hat die erforderlichen Unterlagen (gültiger Lichtbildausweis, ggf. Handelsregisterauszug) vorzulegen.
§ 5 Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsbelehrung für Verbraucher (§§ 312 ff. BGB)
Sofern der Maklervertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurde, steht Verbrauchern (natürlichen Personen, die zu Zwecken handeln, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Fernabsatzverträgen: ab dem Tag des Erhalts der Widerrufsbelehrung in Textform).
Ausübung des Widerrufsrechts
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Makler mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren:
Erlöschen des Widerrufsrechts bei vorzeitiger Ausführung
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Makler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler verliert.
Bitte beachten Sie: Wird der Maklervertrag widerrufen, nachdem der Makler bereits Nachweise oder Gelegenheiten zum Abschluss des Hauptvertrages erbracht hat und kommt der Hauptvertrag infolgedessen zustande, besteht trotz Widerruf des Maklervertrages kein Anspruch auf Rückerstattung einer bereits gezahlten Provision.
§ 6 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, gleichzeitig für Käufer und Verkäufer (oder Mieter und Vermieter) tätig zu sein und von beiden Seiten eine Provision zu empfangen. Der Auftraggeber wird über eine solche Doppeltätigkeit zu Beginn der Beauftragung ausdrücklich und schriftlich informiert.
Bei Wohnimmobilien beachtet der Makler stets den gesetzlichen Halbteilungsgrundsatz gemäß § 656c BGB; bei Wohnraumvermietungen das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WoVermRG.
§ 7 Nachweis und Rücktritt
Alle Objektnachweise und -exposes des Maklers sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur für die persönliche Kaufentscheidung des Auftraggebers verwendet werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Maklers.
Der Nachweis gilt als wirksam erbracht, wenn der Makler dem Auftraggeber Namen, Anschrift oder sonstige zur Identifikation geeignete Angaben eines Vertragsinteressenten mitteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich zu informieren, wenn er den betreffenden Interessenten bereits kennt.
§ 8 Haftung
Der Makler haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben nur, soweit er für deren Richtigkeit eine ausdrückliche Gewähr übernommen hat.
Für Angaben und Informationen, die vom Auftraggeber oder vom Eigentümer des Objekts stammen, übernimmt der Makler keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Angaben zu Wohn- und Nutzflächen, Grundstücksgrößen, Baujahr, öffentlichen Lasten und Abgaben, bauplanerischen Aussagen sowie rechtlichen Belastungen.
Die Haftung des Maklers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Maklers.
Mit Erteilung des Maklerauftrags erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass seine Daten im Rahmen der Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere GwG) verarbeitet werden. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung).
§ 10 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit rechtlich zulässig – Heilbronn.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie etwaiger Einzelverträge bedürfen der Textform (Schriftform oder E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Streitbeilegung
Der Makler ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche bleibt unberührt.